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Anmeldung
Markt-Dauer/Verkaufs-Zeiten
Freitag,   3. Dezember 2010   16.00 Uhr – 21.00 Uhr
Samstag, 4. Dezember 2010   10.00 Uhr – 21.00 Uhr
Sonntag, 5. Dezember 2010   10.00 Uhr – 17.00 Uhr

Platzeinteilung/Vergabe
Die Anmeldung begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder einen bestimmten Platz. Pro Stand wird nur eine Kategorie Waren zugelassen. (Food oder Non Food) Die Plätze werden nach Anmeldungseingang und Angebotsvielfalt vergeben. Damit wir jedoch (nach Möglichkeit) den letztjährigen Standort reservieren können, bitten wir Sie, dass Anmeldeformular umgehend auszufüllen und an das OK zu retournieren.

Anlieferungen / Abräumen
Am Freitagmorgen kann die Anlieferung erst ab 10.00 Uhr erfolgen (Grund: Strassensperre und Aufstellen der Stände auf der Strasse). Während des Marktes darf das Marktgelände nicht mit Fahrzeugen befahren werden. Die Standplätze müssen bis spätestens Sonntag, 19.00 Uhr vollständig geräumt sein.

Abräumen des Marktstandes ist erst nach Marktende erlaubt.

Parkplätze
Fahrzeuge von Marktfahrern dürfen nur auf die ihnen zugewiesenen Parkzonen abgestellt werden. Die Parkplätze im Zentrum sind für die Anwohner und die Besucher reserviert.

Durchgänge
Die gekennzeichneten Durchgänge zu den Geschäften und Hauseingängen sind zwingend frei zu halten und dürfen nicht mit Auslagen belegt werden.

Reinigung / Abfälle
Die Abfälle müssen in die dafür vorgesehenen Zonen deponiert werden. Jeder Marktteilnehmer ist selber für die Reinigung im Bereich seiner Standfläche verantwortlich. Täglich nach Schluss der Marktveranstaltung ist die Schlussreinigung durch den Bewilligungsnehmer durchzuführen. Sollte die Schlussreinigung nicht zur Zufriedenheit erfolgen, wird der entsprechende Aufwand in Rechnung gestellt. Ölabfälle gehören weder in die Kanalisation noch in den Kehricht. Für die fachgerechte Entsorgung sind die Standbetreiber selbst verantwortlich. Ausschussware und Verpackungsmaterial sind durch den Standbetreiber selbst zu entsorgen und gehören nicht in den Marktabfall. Die Mülltonnen bei Verpflegungsstände und Getränkestände sind durch die Standbetreiber zu bewirtschaften.

Sicherheit
Der Marktfahrer ist für die Sicherheit seines Marktstandes selbst verantwortlich.
Versicherung für Personen und Sachschäden: Die Bewilligungsnehmer haben über eine, der Natur des Geschäftes entsprechende, genügende Betriebshaftpflichversicherung für Drittschäden zu verfügen.

Marktstände/Zelte
Die Aussteller/Marktfahrer haben die ihnen zugeteilten Plätze zu benützen. Ein Austausch darf nur im Einverständnis mit dem Marktteam erfolgen. Es dürfen nur Faltzelte benutzt werden. Max. Tiefe der Stände sind 2,5m (Zelte 3m) und max. 7m lang. ( Sondergrössen auf Anfrage.)

Reinigung/Mietstände und Zelte
Der Standplatz und die Marktstände/Zelte müssen in gereinigtem, einwandfreiem Zustand an den Veranstalter zurückgegeben werden.

Ruhe und Ordnung
Ab 22.00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten. Zuwiderhandlung gegen Bewilligungsauflagen hat den Ausschluss vom Markt zur Folge, ohne Anrecht auf Rückerstattung der einbezahlten Standgebühren.
 
Strom Anschluss
Die Höchstleistung pro Marktstand ist auf 125 Watt festgelegt.
Der Stromanschluss für 380 V / 6 kW muss zusätzlich angemeldet werden.
Kosten für den Stromanschluss 380 V betragen Fr. 50.--
Maschinen und Geräte sind detailliert aufzulisten. Es ist nur die Verwendung der hier aufgeführten Maschinen und Geräte gestattet. Die Marktverantwortlichen behalten sich entsprechende Kontrollen vor. Zusätzliche Kosten werden dem Verursacher verrechnet.

Beleuchtung
Der Organisator stellt für die elektr. Beleuchtung nur den Strom ab zentraler Verteilerkästen zur Verfügung (220 V 3- polige Steckdose). Kabelrollen  (50m)sind Sache der Aussteller.
Die Höchstleistung pro Marktstand ist auf 125 Watt festgelegt. Eine weihnachtliche Stimmung ist uns wichtig deshalb empfehlen wir Glühbirnen mit Leitung (z.B. h 5x 25 Watt) Spots sind verboten!
Achtung: Es dürfen keine Elektro-Heizungen angeschlossen und in Betrieb genommen werden.

Standheizung
Aus Sicherheitsgründen sind Heizöfen am Stand nicht erlaubt (Holzrost oder Styropor als Standfläche gegen Kälte von unten verwenden)

Wetterschutz
Die Marktstände dürfen auf der Rückseite (wenn nötig auch seitlich) mit hellem Bauplastik gegen Regen, Wind und Kälte geschützt werden. Der Wetterschutz muss allerdings unbedingt über Nacht entfernt werden, um keine Windfang zu bilden (Stände können ansonsten umstürzen).

Ausstattung und Betrieb
Der Markstand ist auf der Vorderseite mittels Stoff oder Papier abzudecken, damit die Ware unter dem Stand nicht sichtbar ist. Die Markstände sind von den Betreibern weihnachtlich auszuschmücken resp. zu dekorieren. Im Sinne eines attraktiven Weihnachtsmarktes sind alle Plätze stets besetzt zu halten.
Es gelten die Bestimmungen der Eidg. Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen. (PBV)
Alle ausgestellten und zum Verkauf angebotenen Artikel sind mit gut sichtbaren Preisen zu versehen.
Der Name des Inhabers ist für den Kunden gut lesbar auf einem Schild, Format 30 x 20 cm, sichtbar am Stand anzubringen. Politische und religiöse Kundgebungen sind nicht statthaft. Umfragen, Geldsammlungen etc. sind vor Marktbeginn mit dem Marktchef abzusprechen.

Bewachung
Der Markt ist in der Nacht vom Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag nicht bewacht. Der Organisator haftet nicht für allfälligen Verlust oder Beschädigungen. Aus diesen Gründen empfehlen wir die Stände über Nacht zu räumen. Für Schäden auf dem öffentlichen Grund haftet ausschliesslich der Aussteller.

Brandschutz
Bei Marktständen mit gasbetriebenen Rechauds oder ähnlichem ist vom Standbetreiber ein Pulverlöscher zu installieren

Notfall
Der Bewilligung wird eine Notfall-Liste beigelegt (Telefonnummern).

Zugelassene Verkaufsartikel
Alle Teilnehmer dürfen nur die im Anmeldeformular aufgeführten Artikelangebot verkaufen. Eine Sortimentserweiterung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Marktchefs.

Verpflegungsstände und Verkaufsstände mit Lebensmitteln
Das Hygienekonzept (gelbes Blatt)ist ausgefüllt bis 10 Tage vor Marktbeginn dem OK zuzustellen
Adresse: Christchindli-Märit Interlaken, Postfach 48, 3800 Interlaken.

Verkauf alkoholfreier und alkoholhaltiger Getränke
Beim Verkauf «über d`Gass» dürfen keine Getränke in Glasgebinden abgegeben werden. Das Merkblatt betr. Alkoholverkaufs an Jugendliche muss gut sichtbar angebracht werden. Gratis Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist verboten.

Gebühren Interlaken
Preise Standfläche für Freitag, Samstag und Sonntag:
A    2m    =    Fr. 100.00    D    5m    =    Fr. 250.00
B    3m    =    Fr. 150.00    E    6m    =    Fr. 300.00
C    4m    =    Fr. 200.00    F    7m    =    Fr. 350.00    

Zuschläge
Miete 4m Marktstand Fr. 110.00 / Miete 3m Marktstand Fr. 95.00 / Zelt 3x3m Fr. 80.00
Bei Verpflegungsständen (Warmspeisen) wird eine Festwirtschaftsgebühr von Fr. 240.00  Pauschal verlangt.
Bei Verpflegungsständen (Kaltspeisen jedoch ohne Glühwein oder anderen alkoholischen Getränken) wird eine Festwirtschaftsgebühr von Fr. 95.00  Pauschal verlangt.
Der Verkauf von Glühwein oder anderen alkoholischen Getränken unterliegt einer Festwirtschaftsgebühr von       Fr. 200.00 Pauschal.
Zuschläge für Tische bei 3x3 Zelt Fr. 15.00 pro Stk.

Gebühren Unterseen
Preise für Freitag, Samstag und Sonntag:
Markthüttli 3m       Fr. 480.00 inkl. Platzmiete
Marktstand 4m      Fr. 310.00 inkl. Platzmiete
Marktstand 3m      nicht möglich
Zelt                      nicht möglich
Nur Platzmiete       nicht möglich

Zuschläge für Interlaken und Unterseen
Bei Verpflegungsständen (Warmspeisen inkl. Glühwein oder anderen alkoholischen Getränken) wird eine Festwirtschaftsgebühr von Fr. 240.00  Pauschal verlangt.
Bei Verpflegungsständen (Kaltspeisen jedoch ohne Glühwein oder anderen alkoholischen Getränken) wird eine Festwirtschaftsgebühr von Fr. 95.00  Pauschal verlangt.
Der Verkauf von Glühwein oder anderen alkoholischen Getränken unterliegt einer Festwirtschaftsgebühr von Fr. 200.00 Pauschal. (Kontrollen erfolgen)


Zahlung
Die Zulassungsbewilligung ist erst definitiv, wenn das Standgeld bis am 1. November 2010 bezahlt ist.
Bei einer Absage bis eine Woche vor Marktbeginn bleibt die Hälfte des Platzgeldes geschuldet. Bei einer späteren Abmeldung verfällt das ganze Platzgeld zu Gunsten des Veranstalters. Die Stände dürfen weder untervermietet noch an Dritte weitergegeben werden. Aufgrund unrichtiger Angaben bei der Anmeldung hat den Ausschluss vom Markt zur Folge, ohne Anrecht auf Rückerstattung der einbezahlten Standgebühren.

Schlussbestimmungen
Kann der Markt aus irgendwelchen Gründen nicht durchgeführt werden, haben die Aussteller auf 70% Rückerstattung der von ihnen einbezahlten Standgebühren. Allfälliger Anspruch auf Schadenersatz kann nicht erhoben werden.