| Anmeldung |
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Markt-Dauer/Verkaufs-Zeiten Freitag, 3. Dezember 2010 16.00 Uhr – 21.00 Uhr Samstag, 4. Dezember 2010 10.00 Uhr – 21.00 Uhr Sonntag, 5. Dezember 2010 10.00 Uhr – 17.00 Uhr Platzeinteilung/Vergabe Die Anmeldung begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder einen bestimmten Platz. Pro Stand wird nur eine Kategorie Waren zugelassen. (Food oder Non Food) Die Plätze werden nach Anmeldungseingang und Angebotsvielfalt vergeben. Damit wir jedoch (nach Möglichkeit) den letztjährigen Standort reservieren können, bitten wir Sie, dass Anmeldeformular umgehend auszufüllen und an das OK zu retournieren. Anlieferungen / Abräumen Am Freitagmorgen kann die Anlieferung erst ab 10.00 Uhr erfolgen (Grund: Strassensperre und Aufstellen der Stände auf der Strasse). Während des Marktes darf das Marktgelände nicht mit Fahrzeugen befahren werden. Die Standplätze müssen bis spätestens Sonntag, 19.00 Uhr vollständig geräumt sein. Abräumen des Marktstandes ist erst nach Marktende erlaubt. Parkplätze Fahrzeuge von Marktfahrern dürfen nur auf die ihnen zugewiesenen Parkzonen abgestellt werden. Die Parkplätze im Zentrum sind für die Anwohner und die Besucher reserviert. Durchgänge Die gekennzeichneten Durchgänge zu den Geschäften und Hauseingängen sind zwingend frei zu halten und dürfen nicht mit Auslagen belegt werden. Reinigung / Abfälle Die Abfälle müssen in die dafür vorgesehenen Zonen deponiert werden. Jeder Marktteilnehmer ist selber für die Reinigung im Bereich seiner Standfläche verantwortlich. Täglich nach Schluss der Marktveranstaltung ist die Schlussreinigung durch den Bewilligungsnehmer durchzuführen. Sollte die Schlussreinigung nicht zur Zufriedenheit erfolgen, wird der entsprechende Aufwand in Rechnung gestellt. Ölabfälle gehören weder in die Kanalisation noch in den Kehricht. Für die fachgerechte Entsorgung sind die Standbetreiber selbst verantwortlich. Ausschussware und Verpackungsmaterial sind durch den Standbetreiber selbst zu entsorgen und gehören nicht in den Marktabfall. Die Mülltonnen bei Verpflegungsstände und Getränkestände sind durch die Standbetreiber zu bewirtschaften. Sicherheit Der Marktfahrer ist für die Sicherheit seines Marktstandes selbst verantwortlich. Versicherung für Personen und Sachschäden: Die Bewilligungsnehmer haben über eine, der Natur des Geschäftes entsprechende, genügende Betriebshaftpflichversicherung für Drittschäden zu verfügen. Marktstände/Zelte Die Aussteller/Marktfahrer haben die ihnen zugeteilten Plätze zu benützen. Ein Austausch darf nur im Einverständnis mit dem Marktteam erfolgen. Es dürfen nur Faltzelte benutzt werden. Max. Tiefe der Stände sind 2,5m (Zelte 3m) und max. 7m lang. ( Sondergrössen auf Anfrage.) Reinigung/Mietstände und Zelte Der Standplatz und die Marktstände/Zelte müssen in gereinigtem, einwandfreiem Zustand an den Veranstalter zurückgegeben werden. Ruhe und Ordnung Ab 22.00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten. Zuwiderhandlung gegen Bewilligungsauflagen hat den Ausschluss vom Markt zur Folge, ohne Anrecht auf Rückerstattung der einbezahlten Standgebühren. Strom Anschluss Die Höchstleistung pro Marktstand ist auf 125 Watt festgelegt. Der Stromanschluss für 380 V / 6 kW muss zusätzlich angemeldet werden. Kosten für den Stromanschluss 380 V betragen Fr. 50.-- Maschinen und Geräte sind detailliert aufzulisten. Es ist nur die Verwendung der hier aufgeführten Maschinen und Geräte gestattet. Die Marktverantwortlichen behalten sich entsprechende Kontrollen vor. Zusätzliche Kosten werden dem Verursacher verrechnet. Beleuchtung Der Organisator stellt für die elektr. Beleuchtung nur den Strom ab zentraler Verteilerkästen zur Verfügung (220 V 3- polige Steckdose). Kabelrollen (50m)sind Sache der Aussteller. Die Höchstleistung pro Marktstand ist auf 125 Watt festgelegt. Eine weihnachtliche Stimmung ist uns wichtig deshalb empfehlen wir Glühbirnen mit Leitung (z.B. h 5x 25 Watt) Spots sind verboten! Achtung: Es dürfen keine Elektro-Heizungen angeschlossen und in Betrieb genommen werden. Standheizung Aus Sicherheitsgründen sind Heizöfen am Stand nicht erlaubt (Holzrost oder Styropor als Standfläche gegen Kälte von unten verwenden) Wetterschutz Die Marktstände dürfen auf der Rückseite (wenn nötig auch seitlich) mit hellem Bauplastik gegen Regen, Wind und Kälte geschützt werden. Der Wetterschutz muss allerdings unbedingt über Nacht entfernt werden, um keine Windfang zu bilden (Stände können ansonsten umstürzen). Ausstattung und Betrieb Der Markstand ist auf der Vorderseite mittels Stoff oder Papier abzudecken, damit die Ware unter dem Stand nicht sichtbar ist. Die Markstände sind von den Betreibern weihnachtlich auszuschmücken resp. zu dekorieren. Im Sinne eines attraktiven Weihnachtsmarktes sind alle Plätze stets besetzt zu halten. Es gelten die Bestimmungen der Eidg. Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen. (PBV) Alle ausgestellten und zum Verkauf angebotenen Artikel sind mit gut sichtbaren Preisen zu versehen. Der Name des Inhabers ist für den Kunden gut lesbar auf einem Schild, Format 30 x 20 cm, sichtbar am Stand anzubringen. Politische und religiöse Kundgebungen sind nicht statthaft. Umfragen, Geldsammlungen etc. sind vor Marktbeginn mit dem Marktchef abzusprechen. Bewachung Der Markt ist in der Nacht vom Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag nicht bewacht. Der Organisator haftet nicht für allfälligen Verlust oder Beschädigungen. Aus diesen Gründen empfehlen wir die Stände über Nacht zu räumen. Für Schäden auf dem öffentlichen Grund haftet ausschliesslich der Aussteller. Brandschutz Bei Marktständen mit gasbetriebenen Rechauds oder ähnlichem ist vom Standbetreiber ein Pulverlöscher zu installieren Notfall Der Bewilligung wird eine Notfall-Liste beigelegt (Telefonnummern). Zugelassene Verkaufsartikel Alle Teilnehmer dürfen nur die im Anmeldeformular aufgeführten Artikelangebot verkaufen. Eine Sortimentserweiterung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Marktchefs. Verpflegungsstände und Verkaufsstände mit Lebensmitteln Das Hygienekonzept (gelbes Blatt)ist ausgefüllt bis 10 Tage vor Marktbeginn dem OK zuzustellen Adresse: Christchindli-Märit Interlaken, Postfach 48, 3800 Interlaken. Verkauf alkoholfreier und alkoholhaltiger Getränke Beim Verkauf «über d`Gass» dürfen keine Getränke in Glasgebinden abgegeben werden. Das Merkblatt betr. Alkoholverkaufs an Jugendliche muss gut sichtbar angebracht werden. Gratis Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist verboten. Gebühren Interlaken Preise Standfläche für Freitag, Samstag und Sonntag: A 2m = Fr. 100.00 D 5m = Fr. 250.00 B 3m = Fr. 150.00 E 6m = Fr. 300.00 C 4m = Fr. 200.00 F 7m = Fr. 350.00 Zuschläge Miete 4m Marktstand Fr. 110.00 / Miete 3m Marktstand Fr. 95.00 / Zelt 3x3m Fr. 80.00 Bei Verpflegungsständen (Warmspeisen) wird eine Festwirtschaftsgebühr von Fr. 240.00 Pauschal verlangt. Bei Verpflegungsständen (Kaltspeisen jedoch ohne Glühwein oder anderen alkoholischen Getränken) wird eine Festwirtschaftsgebühr von Fr. 95.00 Pauschal verlangt. Der Verkauf von Glühwein oder anderen alkoholischen Getränken unterliegt einer Festwirtschaftsgebühr von Fr. 200.00 Pauschal. Zuschläge für Tische bei 3x3 Zelt Fr. 15.00 pro Stk. Gebühren Unterseen Preise für Freitag, Samstag und Sonntag: Markthüttli 3m Fr. 480.00 inkl. Platzmiete Marktstand 4m Fr. 310.00 inkl. Platzmiete Marktstand 3m nicht möglich Zelt nicht möglich Nur Platzmiete nicht möglich Zuschläge für Interlaken und Unterseen Bei Verpflegungsständen (Warmspeisen inkl. Glühwein oder anderen alkoholischen Getränken) wird eine Festwirtschaftsgebühr von Fr. 240.00 Pauschal verlangt. Bei Verpflegungsständen (Kaltspeisen jedoch ohne Glühwein oder anderen alkoholischen Getränken) wird eine Festwirtschaftsgebühr von Fr. 95.00 Pauschal verlangt. Der Verkauf von Glühwein oder anderen alkoholischen Getränken unterliegt einer Festwirtschaftsgebühr von Fr. 200.00 Pauschal. (Kontrollen erfolgen) Zahlung Die Zulassungsbewilligung ist erst definitiv, wenn das Standgeld bis am 1. November 2010 bezahlt ist. Bei einer Absage bis eine Woche vor Marktbeginn bleibt die Hälfte des Platzgeldes geschuldet. Bei einer späteren Abmeldung verfällt das ganze Platzgeld zu Gunsten des Veranstalters. Die Stände dürfen weder untervermietet noch an Dritte weitergegeben werden. Aufgrund unrichtiger Angaben bei der Anmeldung hat den Ausschluss vom Markt zur Folge, ohne Anrecht auf Rückerstattung der einbezahlten Standgebühren. Schlussbestimmungen Kann der Markt aus irgendwelchen Gründen nicht durchgeführt werden, haben die Aussteller auf 70% Rückerstattung der von ihnen einbezahlten Standgebühren. Allfälliger Anspruch auf Schadenersatz kann nicht erhoben werden. |